Information zur Statistik und zum Qualitätsmanagement des Schweizerischen Hebammenverbandes

Sie sind schwanger oder haben vor Kurzem ein Kind bekommen. Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) freut sich, dass Sie in dieser wichtigen Zeit Hebammenleistungen in Anspruch nehmen.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass im Zusammenhang mit der erbrachten Hebammenleistungen auch qualitätssichernde Massnahmen nötig sind.* Dazu werden die Leistungen der Hebamme systematisch erfasst, ausgewertet und in einer Statistik dargestellt.

Ziele der Statistik des Schweizerischen Hebammenverbandes
Die Statistik des SHV ist wichtig für die öffentliche Darstellung der Hebammenarbeit und für die Erfüllung der im Vertrag festgehaltenen und vom Bundesrat genehmigten Vorgaben (Überwachung der ambulanten Hebammenleistungen und Qualitätssicherung). Wollen Sie einen Blick in die Statistik des SHV werfen? Link zur Webseite: https://www.hebamme.ch/qualitaet/statistikberichte-fph/

Ihr Beitrag
Der SHV und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) bitten Sie um Ihre Einwilligung, dass Ihre betreuende Hebamme die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen elektronisch erfassen kann. Verbunden mit der elektronischen Erfassung und/oder Abrechnung fliessen die für die Statistik und Qualitätssicherung des SHV notwendigen persönlichen und gesundheitsbezogene Daten von Ihnen sowie Ihrem Baby in die Analysen ein.

Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir bearbeiten die erhobenen und an uns übermittelten Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG), jeweils soweit die entsprechenden Regelungen anwendbar sind. Verantwortlich für die Datenbearbeitung ist die ZHAW, im datenschutzrechtlichen Sinne der SHV. Die Daten werden zum Zweck der oben erwähnten Statistik und Qualitätssicherung des SHV und auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung bearbeitet. Damit die Daten von verschiedenen Softwareanbietern (Abrechnungsprogramme für Hebammen) zusammengefügt und wichtige Kennwerte berechnet werden können, enthalten sie wenige persönliche Informationen wie die umgewandelte AHV-Nummer, Ihren Jahrgang und Ihren Wohnort. Diese Daten werden der Forschung am Institut für Hebammen der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) gesichert übermittelt und miteinander verbunden. Nach dem Zusammenführen werden die Daten verschlüsselt und die Rohdaten werden zwei Jahre nach den Analysen gelöscht. Verschlüsseln heisst, die schon zuvor umgewandelten AHV-Nummern werden durch zufällige Zahlen ersetzt. Zudem wird anstelle des Wohnortes der Wohnkanton aufbewahrt und Ihr Alter wird einer Kategorie zugeordnet. Aus dem verschlüsselten Datensatz können ohne Schlüssel keine Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden. Der Schlüssel mit der Zuordnung der zufälligen Zahlen zu Ihren Daten bzw. zu den umgewandelten AHV-Nummern wird separat aufbewahrt. Die Daten werden an der ZHAW verschlossen verwahrt und vor unbefugten Dritten geschützt elektronisch gespeichert.
Die Veröffentlichung von Studienergebnissen erfolgt nur in anonymisierter Form, d.h. keine Personen sind erkenntlich und es können auch keine Rückschlüsse auf Personen gezogen werden. Es ist ebenfalls möglich, dass anonymisierte Daten zu einem späteren Zeitpunkt für eine sekundäre Analyse oder für Unterrichtszwecke verwendet werden.

Ethische Aspekte
Die Ethikkommission Zürich hat bestätigt, dass die Statistik des SHV nicht in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes fällt und damit keine zusätzliche Bewilligung zur Erhebung dieser Daten notwendig ist.

Nutzen
Die Teilnahme an der statistischen Datensammlung ist für Sie weder mit einem besonderen Nutzen noch mit Nachteilen oder Arbeit verbunden. Sie leisten damit jedoch einen wichtigen Beitrag für die Qualitätssicherung der Hebammenbetreuung.

Rechte
Das Bereitstellen Ihrer Daten ist freiwillig. Falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Daten in die Statistik und das Qualitätsmanagement des SHV einfliessen, wird Ihre Hebamme mit Ihrer Versicherung nicht direkt elektronisch abrechnen, sondern wird Ihnen die Rechnung über die bezogenen Leistungen zusenden. In diesem Falle müssen Sie die Rechnung bezahlen und selbst bei der Krankenkasse für die Vergütung einreichen. Damit werden nur die für die Abrechnung nötigen Daten erfasst.

Finanzierung der Statistik der Schweizerischen Hebammenverbandes
Die Statistik des Schweizerischen Hebammenverbandes wird vom Hebammenverband selbst finanziert.

Kontaktperson
Für offene Fragen steht Ihnen gerne die Geschäftsstelle des SHV zur Verfügung. Mail:
schweizerischer-hebammenverband@hebamme-hin.ch

Mit der Zustimmung auf dem Anmeldeformular geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre betreuenden Hebammen elektronisch abrechnen und somit persönliche sowie gesundheitsbezogene Daten von Ihnen und Ihrem Kind für die Statistik des Schweizerischen Hebammenverbandes verwendet werden.

  • Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Daten für die Statistik und das Qualitätsmanagement des Schweizerischen Hebammenverbandes benutzt und dafür an das Institut für Hebammen der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) übermittelt werden.
  • Ich bestätige, dass ich die Informationen zur Statistik und dem Qualitätsmanagement des Schweizerischen Hebammenverbandes gelesen und verstanden habe. Ich hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen und diese wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet
  • Ich weiss, dass die Teilnahme an dieser Erhebung freiwillig ist.
  • Ich habe verstanden, dass die Daten verschlüsselt werden und der Schlüssel sicher aufbewahrt wird. Die Daten werden nur anonymisiert veröffentlicht.
  • Ich habe verstanden, dass die Daten verschlüsselt werden und der Schlüssel sicher aufbewahrt wird. Die Daten werden nur anonymisiert veröffentlicht.
  • Ich weiss, dass meine Daten in anonymisierter Form für Forschungszwecke und Lehre weitergegeben werden können.

 

* Im Rahmen des aktuellen Einzelleistungsstrukturvertrages für ambulante Hebammenlesitungen, der zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV), den Versicherer Verbänden santésuisse und curafutura sowie der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz (IGGH-CH®) geschlossen wurde, ist der SHV als Tarifpartner zusammen mit den Versichererverbänden verpflichtet die vertraglich geregelten Hebammenleistungen zu überwachen. Ebenso haben sich alle Vertragspartner verpflichtet, eine zeitgemässe, effiziente und messbare Qualitätssicherung im Sinne von Art. 77 KVV und von Art. 58 KVG zu betreiben.
Mit Ihrem Einverständnis unterstützen Sie den SHV diese behördlichen Vorgaben zu erfüllen.

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